Neudorf
Das Pflegegericht Haidau erhielt von
der Hofkammer
mit Resolution vom 14. August 1723 den Auftrag, die bisher
ödgelegene
Hohengebrachinger Heide zu Nutzen zu bringen und den Untertanen,
welche Gründe
Kultivieren wollen, die erbetene Anzahl von Tagwerken zu zuweisen.
Die große
Entlegenheit des Gerichtssitzes Pfatter von der Heide war wohl die
Hauptschuld,
dass das Siedlungswerk nicht so rasch gefördert wurde wie vom
Gerichte
Abbach die Anlage von Seedorf.
So geschah im gleichen nichts um den Hofkammerauftrag auszuführen.
Im Januar 1724 richtete der Pfleger nochmals eine unnötige Anfrage
wie
hoch das Tagwerk zu veranschlagen sei. Die Antwort erging am 12.
April an
das Rentamt Straubing. Der Kaufpreis wurde nicht allgemein
festgelegt, sondern
es soll ein möglichst hoher Preis erzielt werden.
Im August 1724 fand eine Visitation des Gerichtsschreibers von
Pfatter –
Haidau und des Amtmannes von Mintraching zur Situation der
Grenz-gemarkung
statt.
Im Herbst machte der Geometer Hierneis aus Straubing die
Vermessungen. Im
nächsten Winter hindurch verarbeitet das Pfleggericht Haidau die
Ergebnisse
zu einer ausführlichen Beschreibung der haidauerischen Heide. Der
Flächenanteil
des im Gerichtsbezirks Haidau liegenden Heideanteil betrug 986 ¾
Juchert;
davon entfielen 570 ½ Juchert auf die Birkenheide, das Gelände
zwischen Scharmassinger, Oberhinkofener, Denacker`ischen und
Posthof`ischen
Flur. Hier wollte der Pfleger ein neues Dorf errichten. Genügend
Ackerboden
war vorhanden, wenn auch nicht so gut wie derjenige um Seedorf, dazu
zwei
Täler für Wiesen und Painten und in der Nähe eine „Tegelgrube“
mit 18 Werkschuh tiefer Ziegelerde.
Zur Ausnutzung dieses Tiegels konnte in dem neuen Dorfe zwei Töpfer
Beschäftigung
finden. Auch ein Metzger, Bäcker, Krämer, der zugleich eine
Bierschenke
innehätte, ein Schmied, Wagner, Schuhmacher und Schneider konnte
sich
dort ansiedeln, zumal derlei Handwerker in dem dortigen Revier nicht
anzutreffen
seien.
Die durchführende Landstraße nach Regensburg konnte auch das
Bedürfnis
nach einer Einkehr und Übernachtungsmöglichkeit wachrufen.
Von der Hofkammer wurde das Gericht am 10. April 1925 wegen
Grenzdifferenzen
vertröstet. Im Sommer 1725 maß der Geometer jedem Käufer einige
Gründe zu. Beabsichtigt war jedem Siedler 15 Tagwerk zuzuteilen. Der
Geometer teilte wegen herrschender Grenzunstimmigkeiten der Gründe
und
Weidschaften jedem Bewerber 14 – 18 Tagwerk zu.
Die Siedler begannen im Sommer 1725 mit dem Bau der Häuser. Einige
waren
zu Jahresende vollendet. Die anfängliche zahl derselben ist nicht
mehr
bekannt. In den Akten ist nur zu finden, dass im Jahre 1732 acht
neue Söldner
angesiedelt waren.
Darunter befand sich ein Wirt, der auch das recht zur Ausübung der
Bäckerei,
Metzgerei und Krämerei hatte, und ein Hafner zur Ausnutzung des in
der
Nähe liegenden Tiegels. Wie in Seedorf wurde auch hier eine gerade
Straße
auf einem Hügelrücken von Westen nach Osten gezogen. Und links davon
die Wohnhäuser mit der front nach Süden angelegt.
Im Frühjahr 1732 wandten sich die Neudorfer mit einer Bittschrift an
die Hofkammer um Zuweisung neuer Gründe. Sie hätten Schulden und
die Felder gäben nicht viel her. Im Mai 1740 wandten sich die
Siedler
mit den gleichen Klagen unmittelbar an den Kurfürsten um die
Zumessung
der noch ausstehenden Gründe. Mit dem bis dahin zugewiesenen Grund
konnte
aber jeder nur zwei Öchsl und eine Kuh „hinauswintern“. Einen
Erfolg scheint auch dieser Versuch nicht gehabt zu haben.
1740 als Siedler (Söldner) in Neudorf geführt: Hans Aumer, Mathias
Hendlmayr, Michael Kammermayr, Christoph Schmidt, Johann Jobst,
Antoni Schmidt,
Georg Ramsteiner, Mathias Weißenhammer, Tobias Katenmayr, Mathias
Pichlmayr
(Wirt).
Bei der Vermessung der Heide im Jahre 1752 waren zehn Söldner mit
verschieden
großen Höfen und ein Hirte angesiedelt. Es waren (1 Viertel-, 2
Drittel-, 7 Achtelhöfe und ein Hirthaus). Als ganzer Hof galt
gewöhnlich
eine Besitzung von 50 – 60 Tagwerk.
Die Abgaben waren an das Kloster St. Emmeram zurichten. Am 9.
November 1752
fand die feierliche Extradition der Heide an das Stift statt. Zu
diesem feierlichen
Akte, der dem Stifte ein durch ein halbes Jahrhundert bestrittenes
und ein
Vierteljahrhundert entzogenes Eigentum wiedergab, erschien der Abt
des Kloster
Reichsfürst Johann Baptist, in eigener Person. Im August 1754 sandte
die Regierung in Straubing die Akten an die Hofkammer ein. Zuvor
hatte der
Vertreter des Deutschordens am 10. November 1752 noch Protest gegen
diesen
Akt eingelegt.
Der Name Neudorf für die Siedlung auf der Birkenheide wurde schon
bei
der Gründung des Dorfes 1725 in die Pfarrmatrikel von
Hohengebraching
gebraucht und erhielt sich als amtliche Bezeichnung bis zum heutigen
Tag.
Daneben wurde bisweilen Haidneudorf geschrieben, wohl zum
Unterscheid von
anderen Dörfern desselben Namens.
In der Umgebung aber wird der der Name „Heid“ und zur Unterscheidung
der „Oberen Heid“ (Seedorf) die Bezeichnung „Untere Heid“
vorzugsweise gebraucht.
Quellen: Besiedlung der
Hohengebrachinger
Heide von Dr. Josef Deml (Staatsoberarchivar Amberg) im Jahre 1927
Historischer Verein Oberpfalz und Regensburg113, Band 1973,
Hohengebraching,
von Georg Völkl
Bearbeitet von Josef Eder im Jahre 2004

